Die Idee „Viele Bürger stiften für viele Zwecke in Wardenburg“ lautet die Kurzformel für die geplante Wardenburger Bürgerstiftung. Da eine Bürgerstiftung der Gemeinnützigkeit verpflichtet ist, darf sie nur die in der Abgabenordnung festgelegten wohl- und mildtätigen Zwecke unterstützen. Stiftung und Stifter werden dadurch steuerlich begünstigt und es können so unterschiedliche Bereiche wie Bildung, Kultur, Entwicklung der Gemeinde, Soziales, Jugend, und Generationenverbundenheit aber auch bürgerschaftliches Engagement gefördert werden. Dies ermöglicht es unsere Stiftung heute, morgen und auch noch in hundert Jahren auf die aktuellen Anforderungen in der Gemeinde zu reagieren und Lösungen anzustoßen und zu fördern.
Die Bürgerstiftung versteht sich als Initiator, Koordinator und Katalysator gemeinnütziger Aktivitäten in Wardenburg. Sie mobilisiert nicht nur finanzielle Mittel, sondern schafft und fördert neue Möglichkeiten für bürgerliches Engagement. Sie bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit, sich nicht nur mit Geld, sondern auch mit Zeit und Ideen zu engagieren.
Eine Bürgerstiftung ist frei von jeglicher Einflussnahme durch öffentliche Instanzen, politischen Organisationen, Unternehmen oder einzelne Stifter. Sie wird von einem unabhängigen Führungsgremium geleitet, das sich aus Bürgerinnen und Bürgern zusammensetzt, die dafür qualifiziert sind.
Die Internetseite erreicht ihr hier.